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Sicherheit groß geschrieben
GRÄPER fertigt Betonfertigteile, Stationsgebäude, Trafo- und Übergabestationen, Türen und Lüftungsgitter sowie Niederspannungsverteilungen nach den jeweils aktuellen gültigen Normen und Vorschriften. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die DIN EN 62271-202 (Hochspannungs-Schaltgeräte und Schaltanlagen – Teil 202: Fabrikfertige Stationen für Hochspannung / Niederspannung). In dieser Norm werden vor allem Themen wie Störlichtbogenfestigkeit, Erwärmungsverhalten, elektromagnetische Verträglichkeit, Geräusch-Emissionen und Schutzgrad definiert und vorgegeben. Aber auch Normen für Betongebäude und Niederspannungsverteilungen haben einen großen Stellenwert für uns.
Bei der Konzeptionierung unserer Transformatoren- und Übergabestationen steht die Personensicherheit an oberster Stelle. Dies gilt sowohl für den Passanten- als auch für den Bedienerschutz. Seit 1986 führen wir deshalb nach den jeweils aktuellen gültigen Normen in akkreditierten Prüffeldern entsprechende Störlichtbogenprüfungen durch.
Wenn Mittelspannungsschaltanlagen in unseren Stationen verbaut sind, sind diese gem. DIN EN 62271-202 mit IAC-AB-20kA/1s klassifiziert. In einigen Fällen wenden wir auch Druckberechnungen als Nachweis zur Gebäudefestigkeit gem. DIN EN 62271-202 an.
Bei der Entwicklung von elektrotechnischen Bauteilen werden von den jeweiligen Herstellern entsprechende Rahmenbedingungen, unter anderem auch für die Umgebungstemperatur der Geräte zu Grunde gelegt. Diese Vorgaben sind bei einer Montage in Schaltschränken, elektrischen Anlagen, Trafostationen oder anderen Anlagen selbstverständlich zu beachten. Als Ausrüster von Fertigteilstationen führen wir deshalb regelmäßig Erwärmungsprüfungen durch, um sicherzustellen, dass bei den unterschiedlichsten Anwendungsfällen die Temperaturgrenzwerte der einzelnen Bauteile, aber auch die normativ (z. B. nach DIN EN 62271-202, DIN EN 60076-2 und DIN EN 61439) vorgeschriebenen maximalen Temperaturen der Betriebsmittel einer Trafostation sicher eingehalten werden.
Beim Betrieb von elektrotechnischen Einrichtungen treten Immissionen auf, die durch das magnetische und elektrische Feld hervorgerufen werden. Bei Trafostationen ist dabei im Wesentlichen nur die Immission des elektromagnetischen Feldes – geprägt durch die Höhe des Betriebsstromes – von Interesse. Die prägenden Komponenten bei Trafostationen sind deshalb die Kombination der Niederspannungsschaltgeräte, die vom Transformator kommenden NS-Verbindungen sowie die aus der Trafostation herausführenden NS-Abgangskabel. Durch geschickte Anordnung der einzelnen Bauteile können die Immissionen der Trafostation deutlich reduziert werden.
Die Grenzwerte für das magnetische Feld sind in der 26. Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung (26. BImSchV) festgelegt. Die entsprechenden Anforderungen an das Messverfahren für Trafostationen regelt die DIN CLC/TR 62271-208.
Wenn es in Wohngebieten unangenehm brummt, dann wirft man schnell einen Blick auf die vor Ort vorhandenen Trafostationen. Um solche störenden Geräusche zu vermeiden, sollte bei der Planung und Projektierung von Trafostationen einiges beachtet werden. So haben insbesondere der eingesetzte Transformator, die Ausrichtung der Station sowie der Stellplatz der Stationen einen erheblichen Einfluss darauf, ob sich Anwohner gestört fühlen oder nicht. GRÄPER setzt bei der Montage seiner Transformatoren zusätzlich entsprechende Schwingungsdämpfer ein, die eine Ausbreitung des Lärms zusätzlich reduzieren. So gelingt es uns, die regelmäßig durch den Trafo entstehenden Geräusche um mindestens 3 dB (Stationsmittelwert) zu dämpfen. Die entsprechenden Prüfverfahren zum Nachweis des Geräuschpegels einer fabrikfertigen Station sind in der DIN EN 62271-202 geregelt.
Die von Ihnen eingebaute Technik ist besonders zu schützen? Auch dafür haben wir entsprechende Lösungen parat! Sowohl für unsere Kompaktstationen als auch für unsere begehbaren Stationen haben wir entsprechende Lösungen erarbeitet und in akkreditieren Prüffeldern entsprechend der aktuell gültigen Norm (DIN EN 1627) geprüft. Sprechen Sie uns einfach an. Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir die Möglichkeiten für Ihr Projekt.
Für unsere Niederspannungsschaltgerätekombinationen führen wir gemäß DIN EN IEC 61439-1 entsprechende Prüfungen und Berechnungen für die erforderlichen Bauartnachweise durch. Wir sind deshalb in der Lage, Ihnen individuell nach Ihren Bedürfnissen zugeschnittene Niederspannungsverteilungen zu konstruieren und anzubieten. Neben den bereits durchgeführten Prüfungen führen wir in unserem hauseigenen Erwärmungsprüffeld außerdem auch regelmäßige Niederspannungsverteilungen in den unterschiedlichen Leistungsklassen nach DIN EN IEC 61439-1 und DIN EN 62271-202 durch.
Die Präzision macht den Unterschied! Bei der Montage von Mittelspannungskabelverbindung kommt es deshalb auf eine hohe Präzision und eine saubere Montage der Kabelgarnituren an. Nur so ist sichergestellt, dass die Trafostation lange und einwandfrei funktioniert. Um dies sicherzustellen, führen wir an unseren Mittelspannungskabelverbindungen entsprechende Teilentladungsprüfungen gemäß DIN EN 60270 durch.
Für ein hohes Maß an Sicherheit ist eine gute Erdung von Bauteilen unerlässlich. Die DIN EN 62271-202 enthält deshalb besondere Anforderungen für die Erdung von Schaltanlagen und führt außerdem für die Ausführung von Erdungsstromkreise im Anhang EE entsprechende Beispiele auf. Zudem regelt die DIN VDE 0100-540 die entsprechenden Querschnitte, mit denen die Erdungsanlage zu dimensionieren ist.
Der Einsatz von flüssigkeitsgefüllten Transformatoren erfordert besonderes Augenmerk im Hinblick auf den Gewässerschutz. Die Beton und Energietechnik Heinrich Gräper GmbH & Co. KG ist zertifiziert als WHG-Fachbetrieb und unterliegt gleichzeitig einer ständigen Überwachung.
Ein wichtiges Kriterium bei der Planung und Ausführung von Beton-Fertigteil-Stationen für die Versorgungswirtschaft ist der Brandschutz. Zuletzt hat dieser Aspekt noch weiter an Bedeutung gewonnen. Denn aufgrund fehlender Grundstücke sowie hoher Kosten für den Grundstückserwerb werden zunehmend Lücken im Bestand bebaut. Und häufig werden dabei zu geringe Abstände zu vorhandenen Gebäuden bzw. Grundstücksgrenzen eingehalten.
Ebenso wird auch versucht, Beton-Fertigteil-Stationen in neu zu errichtende Hallen bzw. Gebäude zu integrieren. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem der Wunsch vieler Bauherrn, einzelne Räume untereinander zu schotten, damit im Brandfall redundante Bauteile weiter reibungslos funktionieren und die Versorgung mit Strom, Gas oder Wasser sicherstellen. Mit dem Baustoff Beton – egal ob in wärmedämmender Ausführung als Leichtbeton oder in schalldämmender Ausführung als Normalbeton –, steht für diesen Anwendungsfall ein hervorragendes Material zur Verfügung. Denn Beton ist generell nicht brennbar und entspricht damit der Baustoffklasse A1 nach DIN 4102-1 bzw. DIN EN 13501-1. Besonders prädestiniert für den Brandschutz ist vor allem Leichtbeton. Denn durch sein gutes Wärmedämmverhalten lässt er die Temperatur auf der vom Feuer abgewandten Seite deutlich weniger schnell ansteigen.
Ausgehend von der Musterbauordnung (MBO) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ergeben sich aus der Einstufung der Gebäude in entsprechende Gehäuseklassen bestimmte Anforderungen an den baulichen Brandschutz.
Vom Bauherrn bestellte Brandschutz-Gutachter bzw. -Sachverständige erarbeiten bei komplexen Bauvorhaben oder beim Bauen im Bestand entsprechende Brandschutzgutachten und legen damit auch die erforderliche Feuerwiderstandsdauer des gesamten Gebäudes oder einzelner Bauteile innerhalb des Gebäudes fest. Aufbauend auf diese Brandschutzgutachten führen wir bei Gräper die Projektierung bzw. konstruktive Durchbildung unserer Beton-Fertigteil-Stationen durch.
Ganz entscheidend dabei ist die Festlegung, ob die Brandbeanspruchung einseitig, d. h. von innen nach außen (Schutz der umliegenden Gebäude) bzw. von außen nach innen (Versorgungssicherheit), oder ggf. auch zweiseitig erfolgen soll. Aufgrund dieser Festlegung und der im Brandschutzgutachten festgelegten Feuerwiderstandsdauer ergeben sich dann bestimmte konstruktive Durchbildungen wie die Wandstärke, Betonüberdeckungen, Verbindungsmittel oder die Fugenausbildung.
Unterstützung hierzu findet man in der DIN 1042-4, in der Baustoffe und Bauteile ohne zusätzliche Prüfung entsprechend der geforderten Feuerwiderstandsdauer klassifiziert sind, oder in der DIN EN 1992-1-2 (Eurocode 2 Teil 1-2), in der ähnlich wie in der DIN 4102-4 bestimmte konstruktive Durchbildungen entsprechend der geforderten Feuerwiderstandsdauer festgelegt sind. Die aus der Brandbeanspruchung resultierenden erforderlichen Wandstärken variieren dabei nur geringfügig (siehe nachfolgende Tabelle).
Neben der Wandstärke und der Betondeckung spielen auch die Einbauteile eine wichtige Rolle für den konstruktiven Brandschutz von Beton-Fertigteil-Stationen. Ergänzen lässt sich der bauliche Brandschutz durch Feuerschutztüren mit verschiedener Brandschutzdauer, durch Brandschutzgitter sowie durch selbstschließende Lüftungsklappen. Hierbei ist auch die laut Zulassung erforderliche Einbaustärke zu beachten, die ggf. größer sein kann als die aus der Brandbeanspruchung nach DIN 4102-4 bzw. DIN EN 1992-1-2 resultierende Wandstärke.
Auch im Bereich der Kabeleinführungen bieten wir bei GRÄPER entsprechende Brandschutzlösungen an. Zur Auswahl stehen unter anderem Hauff-Durchführungen in Verbindung mit Brandschutz-Kits, Baurahmen mit entsprechenden Dichtungsmodulen oder Kabelabschottungen mit Quellmaterial, das im Brandfall die Öffnung zuverlässig verschließt und die weitere Sauerstoffzufuhr verhindert.
Haben Sie weitere Fragen rund um den Brandschutz, dann sprechen Sie uns an! Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Know-how bei Ihren Planungen und bieten Ihnen entsprechende Lösungen an.